Corona Virus im Sport

Die Auswirkungen auf den Hochschulsport

Hochschulsport in Zeiten von Corona

Die Zusammenarbeit und der Zusammenhalt ist gerade in Zeiten der Krise wichtig.

Auch wenn gerade die überwiegende Mehrheit der Sportangebote im Hochschulsport nicht stattfinden kann, bleibt Sport im Alltag als Ausgleich und Gesundheitsförderung unabdingbar.

1. Online Angebote

Bei der Planung und Durchführung wollen wir niemanden allein lassen. In Zusammenarbeit mit einzelnen Mitgliedern hat daher der adh ein Angebot für diese Zeit geschaffen:

"Da derzeit deutschlandweit das Hochschulsport-Angebot komplett zum Erliegen gekommen ist, der adh aber die Studierenden sowie Hochschul-Mitarbeitenden weiter in Bewegung halten möchte, sind auf dieser Seite verschiedene Mitmach-Videos von einzelnen Hochschulen zu den unterschiedlichsten Themen gelistet. Außerdem werden Live-Online-Kurs-Angebote einzelner Hochschulsport-Einrichtungen der Mitgliedschaft - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - gesondert vorgestellt."

https://www.adh.de/service/hsp-onlinekurse/

2. adh Empfehlungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs:

Hier stellt der adh Empfehlungen zu einer Wiederaufnahme des Sports in einem sich weiterentwickelnden Dokument bereit.

Sportspezifische Empfehlungen finden sich in diesem Dokument.


3. Der Hochschulsport in der Corona-Verordnung Studienbetrieb

Nach §6 II der Corona-Verordnung Studienbetrieb gelten für den Allgemeinen Hochschulsport due für den Freizeit- und Amateurindividualsport geltenden Vorschriften. Diese finden sich in der allgemeinen Corona Verordnung und weiteren Rechtsverordnungen, wie der Corona Verordnung Sport.

§ 6 II "Für das sportwissenschaftliche Studium finden die für den Profi- und Spitzensport geltenden Vorschriften der Corona-Verordnung und aufgrund der Corona-Verordnung erlassenen Rechtsverordnungen Anwendung. Die Zulässigkeit und Ausgestaltung des Allgemeinen Hochschulsports richtet sich nach den für den Freizeit- und Amateurindividualsport geltenden Vorschriften der Corona-Verordnung und aufgrund der Corona-Verordnung erlassenen Rechtsverordnungen."

Alt: Verordnungen für den Breiten- und Leistungssport im Freien (11.05.2020) und in Sportstätten (22.05.2020)

Die Corona-Verordnung Sportstätten vom 10.05.2020 ermöglicht eine Wiederaufnahme von Sportangeboten im Freien.

Fragen und Antworten zu der konkreten Umsetzung hat der Landessportverband (LSV) hier bereitgestellt.

CoronaVO Sportstätten vom 22.05.2020 ermöglicht die Wiederaufnahme von Sportangeboten auch in geschlossenen Sportstätten.

"Zu Trainings- und Übungszwecken sind ab dem 2. Juni 2020 Sport- und Trainingshallen unter bestimmten Vorraussetzungen wieder geöffnet." LSV BW


4. Wiedereinstiegsregeln der Spitzensportverbände

Auf der Website des DOSB finden sich hier eine Vielzahl von Konzepten mit Übergangsregeln für die sichere Durchführung des Sportbetriebs, welche von Sportverbänden sportartspezifisch zusammengestellt wurden.

5. Spitzensport:

Für den Spitzensport ist in der CoronaVO Spitzensport (Fassung vom 18.04.2020) eine Ausnahme zu den derzeit geltenden Verordnungen geregelt. Unter gewissen Umständen können die ansonsten geschlossenen Sportanlagen genutzt werden.

Der Badische Sport Bund informiert auf seiner Seite ausführlich über die Auswirkungen der derzeitigen Pandemie auf den Sport.

Diese Informationen finden sie hier.