Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

"Wenn es das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) nicht gäbe, müsste es erfunden werden." , So das Europäische Parlament im Juli 2006.
„Wir senden an die Mitarbeiter von OLAF die klare Botschaft, dass wir ihre Arbeit anerkennen und schätzen.“ , EU-Abgeordneter Herbert Bösch.

OLAF (aus dem frz. Office Européen de Lutte Anti-Fraud) fokussiert sich auf 3 wesentliche Aufgaben. Den Schutz finanzieller Interessen der EU gegen Betrug, Korruption und anderer rechtswidriger Handlungen. Der Wahrung der Interessen der EU gegen anderen rechtswidrigen Handlungen die disziplinar-, verwaltungs- oder strafrechtlich geahndet werden könnten. Und letztlich die Unterstützung der EU-Institutionen bei der Entwicklung und Umsetzung von gesetzlichen und politischen Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung.

Aus politischer Perspektive war die Errichtung OLAF eine Reaktion auf die Verwicklung von Kommissionsmitgliedern in möglicherweise rechtswidrige Handlungen, die schließlich zum Rücktritt der gesamten von Jacques Santer geleiteten Kommission führte (eine Übersicht finden sie hier).

Trotz anfänglicher Forderungen einiger Europaabgeordneter, die die organisatorische Unabhängigkeit OLAF wollten, handelt es sich um eine Dienststelle der Europäischen Komission.

Es untersteht der politischen Verantwortung des zuständigen Komissionsmitglied für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung. In Wahrnehmung dieses Amtes ist dieser völlig unabhängig und darf folglich auch keine Weisungen entgegennehmen oder erbitten. Das Ziel von OLAF besteht darin, die Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität gemeinsam mit den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten im Wege der besseren Koordinierung der Maßnahmen und Ressourcen vor Ort und einer optimalen Nutzung operativer, rechtlicher und statistischer Information zu fördern. Nicht zu verkennen ist, dass sich OLAF lediglich auf Straftaten beschränkt die zu Lasten der EU gehen. Für den Kampf gegen die internationale organisierte Kriminalität sind Eurojust und Europol zuständig.

Strafverfahrensrechtliche Kompetenzen hat es dabei nicht, sondern muss die Sache bei Anhaltspunkten für Straftaten an die zuständige nationale Justiz weiterleiten!

Hier finden Sie ein tolles Video der OLAF zusammenfasst und erklärt:


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